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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 144 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan)

Verkündungsdatum: 01.07.2020

Weser-Kurier vom 1. Juli 2020

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 144 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 144 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von Wohngebäuden in Bremen-Vahr an der Kurfürstenallee / Ecke Barbarossastraße (Bearbeitungsstand: 19.05.2020) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 144 (Bearbeitungsstand: 19.05.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde Bremen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 13. Juli 2020 bis 24. August 2020 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie empfohlen, telefonisch unter 0421 361-2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de einen Termin abzustimmen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Weiterhin besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Schwachhausen/Vahr, Wilhelm-Leuschner-Straße 27A, Block D (Mintje-Bostedt-Haus) in 28329 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361-30 63 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie als zusätzlicher Service beim Ortsamt Schwachhausen/Vahr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 144 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 144 am 25. Juni 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

 

Bremen, den 25.06.2020

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