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Maßnahmenblätter zum Management invasiver gebietsfremder Arten europäischer Bedeutung

Verkündungsdatum: 29.08.2020

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 29. August 2020

Maßnahmenblätter zum Management invasiver gebietsfremder Arten europäischer Bedeutung
-Sonnenbarsch
-Götterbaum

Die Bundesländer beabsichtigen gemäß § 40e des Bundesnaturschutzgesetzes die Festlegung von Maßnahmen zum Management des Sonnenbarsches und des Götterbaumes als invasive gebietsfremde Arten. Hierzu ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und damit Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Der Entwurf der einzelnen Maßnahmenblätter kann in der Zeit vom 1. September bis 1. Oktober 2020 gemäß § 40f Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) [vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist] in Verbindung mit § 42 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) [in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist] im Internet unter www.anhoerungsportal.de abgerufen werden. Dort können auch bis zum 2. November 2020 Stellungnahmen zu den einzelnen Maßnahmenblättern eingegeben werden.

Außerdem können bis einschließlich 2. November 2020 Bedenken und Anregungen schriftlich bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie beim Umweltschutzamt Bremerhaven vorgebracht werden.

Eine Auslegung der Unterlagen in Diensträumen unterbleibt, aufgrund der andauernden Corona-Pandemie. Jedoch können die Unterlagen durch eine Versendung auf dem Postwege zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Referat 31, Herr Klugkist; tel.: 361-6660), An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen zu stellen. 

Bremen, den 28.08.2020

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