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Flächennutzungsplan Bremen (Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft)

Verkündungsdatum: 28.02.2015

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 28. Februar 2015

Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen
(Bearbeitungsstand: 04.12.2014)

Die Stadtbürgerschaft hat am 17. Februar 2015 den Flächennutzungsplan Bremen unter gleichzeitiger Aufhebung des Flächennutzungsplans von 1983 in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 beschlossen.

Der Flächennutzungsplan mit Begründung kann beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen, Contrescarpe 72, im Planservice während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweis:

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltend­machung der Verletzung von Vorschriften – werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3.  nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bremen, den 24.02.2015, Der Senat