Verkündungsdatum: 06.05.2015
Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 106 (mit Vorhabenplan 106)
zum Vorhaben „Errichtung eines Verbrauchermarktes in der Lindenstraße“ in Bremen-Vegesack, auf dem Grundstück Lindenstraße 110
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 30.04.2015 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Vegesack auf dem Grundstück Lindenstraße 110 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 106 (mit Vorhabenplan 106) zum Vorhaben „Errichtung eines Verbrauchermarktes in der Lindenstraße“).
Bremen, den 05.05.2015