Verkündungsdatum: 06.06.2015
Gemäß § 73 Abs. 6 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) findet
am 17.06.2015, um 13:00 Uhr
im Konferenzsaal (vom Eingang nach links in das Untergeschoss gehen)
im Hause des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr,
Dienstgebäude Bussestraße 27 - 29
27570 Bremerhaven
die Erörterung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Verbände statt.
Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der rechtzeitig Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben hat oder weitere Betroffene, die eigene Belange berührt sehen. Es wird gebeten, sich am Eingang des Saales in die Teilnehmerliste aufnehmen zu lassen (ggf. Feststellung der Teilnahmeberechtigung durch Personalausweis, Führerschein oder dergl.).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen; der Bevollmächtigte hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu geben.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Mitteilung bezüglich der Teilnahme unter der Tel. Nr. 0421 – 361 - 2425 bis zum 10.06.2015 gebeten.
Bremen, den 27.05.2015