Verkündungsdatum: 03.07.2015
Widmung und Entwidmung in Bremen – Burglesum
(Am Heidbergbad)
Die neue Erschließungsstraße (Erschließung 967) Am Heidbergbad ab Klostermühlenweg neben Nr. 9 wird bis einschließlich Wendeplatz südlich der BAB 270 sowie einschließlich der Fuß- und Radwegverbindung ab Wendeplatz in westlicher Richtung bis zum öffentlichen Grünzug hinter Am Heidbergstift 39 gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 796), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1271.
Mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan 1271 wurde auch die alte Straße Am Heidbergbad beidseitig der neuen Erschließungsstraße überplant. Gemäß § 7 BremLStrG wird deshalb diese alte Straße Am Heidbergbad ab rückseitig des Grundstücks Klostermühlenweg 13, die neue Erschließungsstraße querend bis zur östlichen Bebauungsplangrenze 1271 für den öffentlichen Verkehr entwidmet.
Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Heidbergbades und der neuen Wohnerschließung im Rahmen des Bebauungsplanes 1271 wurden auch die angrenzenden Bereiche neu strukturiert. Vor diesem Hintergrund wird analog in Fortführung des Bebauungsplanes auch die östlich an die alte Straße Am Heidbergbad anschließende Wegeverbindung entlang der Ihle bis zur Einmündung in die Bremerhavener Straße gegenüber Hausnummer 55 gemäß § 7 BremLStrG für den öffentlichen Verkehr entwidmet.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Plan, aus dem die zu widmenden und zu entwidmenden Flächen ersichtlich sind, kann während der Dienststunden beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, Zimmer 611, 28195 Bremen, eingesehen werden.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwidmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 01.07.2015, Amt für Straßen und Verkehr