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14. Ortsgesetz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für ein Gebiet in Bremen-St. Magnus

Verkündungsdatum: 12.11.2022

Weser-Kurier vom 12. November 2022

14. Ortsgesetz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für ein Gebiet in Bremen-St. Magnus

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 13.01.2022 beschlossen, für ein Gebiet in Bremen-St. Magnus zwischen Unter den Linden, Birkenhof, Neue Konsulnstraße und Waldwinkel ein Ortsgesetz aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss zum 14. Ortsgesetz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart). Der geplante Geltungsbereich kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Bremen, den 11.11.2022