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32. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen

Verkündungsdatum: 04.12.2024

Weser-Kurier vom 4. Dezember 2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen – Bremen-Neustadt (Kleingartenanlage-Flughafen, Hanna-Kunath-Straße) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 28.11.2024 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst, dem Entwurf des Planes zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes (Bearbeitungsstand:10.10.2024) einschließlich Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 10.12.2024 bis 21.01.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplanes personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:

Umwelt

Grünordnungsplan (Biotoptypen & Bäume, Baumstandorte, Tiere)

Behördliche Stellungnahmen zur Grünordnung und Klimaanpassung

Entwicklungskonzept für den Kompensationsflächenpool „Kladdinger Wiesen“

Stellungnahme des Bremischen Deichverbands

Boden/Altlasten

Boden- und Altlastengutachten inklusive ergänzender chemischer Untersuchungen sowie behördliche Stellungnahmen

Behördliche Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes

Schallschutz

Schallgutachten

Behördliche Stellungnahme zum Immissionsschutz

Grundwasser

Wasserwirtschaftliches Konzept

Behördliche Stellungnahmen zur Wasserwirtschaft (Stadtentwässerung, Grundwasser, Regenwasser/Starkregen)

Verkehr

Fachgutachten sowie Verkehrserhebung und –prognose

Diese Amtliche Bekanntmachung kann zusätzlich zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).

Bremen, den 28.11.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung