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Abgelaufene Nutzungsrechte an Grabstellen und mangelhafte Pflege an Grabstellen für das III + IV 2021

Verkündungsdatum: 05.03.2022

Weser-Kurier vom 5. März 2022

Abgelaufene Nutzungsrechte an Grabstellen und mangelhafte Pflege an Grabstellen für das III + IV 2021

Der Umweltbetrieb Bremen bittet alle Nutzungsberechtigten von abgelaufenen Grabstellen, sowie die Angehörigen verstorbener Nutzungsberechtigter von abgelaufenen Grabstellen, deren Adresse dem Umweltbetrieb Bremen nicht bekannt ist, sich innerhalb eines Monats mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Dieser Aufruf erfolgt gemäß § 7 der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 18.Dezember 1990 zuletzt geändert am 25. November.2014 (Brem. GBI. S.476).

Zudem werden Nutzungsberechtigte sowie die Angehörigen verstorbener Nutzungsberechtigter, deren Grabstellen in bemängeltem Zustand sind gebeten, die Grabstellen innerhalb eines Monats in den vorgeschriebenen Zustand zu versetzen. Für diesen Aufruf gilt §12 der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 18. Dezember 1990 zuletzt geändert am 25. November 2014 (Brem. GBI. S.596)

Ob die von Ihnen betreute Grabstelle betroffen ist, können Sie im Folgenden nachlesen.

Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne unter der Telefonnummer 0049 421 361-2059 oder persönlich am Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen. Per Email erreichen Sie uns unter Info.Friedhof@ubbremen.de

Bremen, den 25.02.2022, Umweltbetrieb Bremen

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