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Änderung der marktrechtlichen Festsetzung der kommunalen Volksfeste und Jahrmärkte in der Stadtgemeinde Bremen

Verkündungsdatum: 13.06.2015

Weser-Kurier vom 13. Juni 2015

Änderung der marktrechtlichen Festsetzung der kommunalen Volksfeste und Jahrmärkte in der Stadtgemeinde Bremen

Die marktrechtliche Festsetzung der kommunalen Volksfeste und Jahrmärkte in der Stadtgemeinde Bremen vom 31.08.2001 wird folgendermaßen aktualisiert und unter der Nummer I 3. Weihnachtsmarkt wie folgt neu gefasst:

I.

Die Marktfestsetzung vom 17. Februar 2010 wird bezogen auf den Weihnachtsmarkt in Bremen-Mitte wie folgt geändert.

3. Weihnachtsmarkt

Gemäß § 69 Abs. 1 GewO wird der Bremer Weihnachtsmarkt als Jahrmarkt i. S. d. § 68 Abs. 2 GewO festgesetzt.

Der Weihnachtsmarkt beginnt am Montag nach Totensonntag und endet am 23. Dezember, auf den für den Verkauf von Blumen und Weihnachtsbäumen freigegebenen Plätzen am 24. Dezember.

Das Marktgebiet umfasst den Marktplatz, den Unser Lieben Frauen Kirchhof, den Schoppensteel, den Domshof, den Grasmarkt, Teile der Sögestraße (Bereich Durchgang vom ULFK bis zur Einmündung Pelzerstraße), den Hanseatenhof, den Ansgarikirchhof, die Pieperstraße, die Stintbrücke inkl. der Bredenstraße bis hin zur Einmündung Wilkenstraße, das “Kastanienwäldchen” (Straße Herdentor zwischen Kreuzung Am Wall und Brücke über den Wallgraben), die Bahnhofstraße (Teilstück zwischen Haus-Nr. 32 und Haus-Nr. 33-35) und den Bahnhofsvorplatz (Südausgang).

Die Öffnungszeiten werden wie folgt festgesetzt:

          täglich von 10.00 bis 20.30 Uhr (der Blumen- und Obstverkauf darf bereits ab 7.00 Uhr beginnen).

          Am Sonntag beginnt die Veranstaltung um 11.00 Uhr.

          An Samstagen endet die Öffnungszeit um 22.00 Uhr.

          An allen Tagen ist eine Auslaufzeit von maximal 30 Minuten zulässig.

Auf den übrigen für den Verkauf von Weihnachtsbäumen und Blumen festgelegten Plätzen gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag                             7.00 bis 20.00 Uhr

Sonnabend                                        7.00 bis 18.00 Uhr

Sonntag                                            11.00 bis 13.00 Uhr

24. Dezember                                    7.00 bis 14.00 Uhr.

Es bleibt vorbehalten, aus besonderem Anlass das Marktgebiet sowie Zeit und Dauer des Marktes abweichend von dieser Verfügung festzusetzen.

Marktberechtigt ist die Stadtgemeinde Bremen.“

Die Marktfestsetzung vom 6. September 2014 unter dem Punkt I 3. Weihnachtsmarkt wird aufgehoben.

 

Bremen, den 04.05.2015