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Änderung der Marktrechtlichen Festsetzung für die Bremer Osterwiese 2021

Verkündungsdatum: 27.03.2021

Weser-Kurier vom 27. März 2021

Änderung der Marktrechtlichen Festsetzung für die Bremer Osterwiese 2021

Gemäß der allgemeinen marktrechtlichen Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen vom 26. März 2010, die zuletzt am 23. November 2020 angepasst wurde, beginnt die Osterwiese am Freitag eine Woche vor Ostern und dauert 17 Tage.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann die diesjährige Osterwiese nicht vom 26.03. bis 11.04.2021 stattfinden. Veranstaltungen wie die Osterwiese sind nach der geltenden Vierundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 derzeit nicht erlaubt.

Gemäß § 69b Absatz 3 Satz 1 GewO wird daher einmalig für das Jahr 2021 der Zeitraum der Bremer Osterwiese wie folgt geändert: Die Veranstaltung beginnt in diesem Jahr am Freitag, den 18. Juni und endet am Sonntag, den 4. Juli 2021.

Bremen, den 25.03.2021