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Änderung der Marktrechtlichen Festsetzung für die Bremer Osterwiese 2021

Verkündungsdatum: 17.06.2021

(Weser-Kurier vom 17. Juni 2021)

Änderung der Marktrechtlichen Festsetzung für die Bremer Osterwiese 2021

Gemäß der allgemeinen marktrechtlichen Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen vom 26. März 2010, in der Form der Anpassung vom 23. November 2020, beginnt die Osterwiese am Freitag eine Woche vor Ostern und dauert 17 Tage. Durch Änderung der Marktrechtlichen Festsetzung für die Bremer Osterwiese 2021 gem. § 69b Abs. 3 der Gewerbeordnung vom 25. März 2021 wurde der Zeitraum der Bremer Osterwiese einmalig für das Jahr 2021 auf den Zeitraum vom 18. Juni bis zum 4. Juli 2021 geändert.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie kann die diesjährige Osterwiese auch im geänderten Zeitraum vom 18. Juni bis zum 4. Juli 2021 nicht stattfinden. Die verlässliche Durchführung einer Veranstaltung wie der Osterwiese ist auf Grundlage der sich aus der geltenden Sechsundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergebenden Rechtslage auch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Gemäß § 69b Absatz 3 Satz 1 GewO wird daher einmalig für das Jahr 2021 der Zeitraum der Bremer Osterwiese wie folgt geändert: Die Veranstaltung beginnt in diesem Jahr am Freitag, dem 23.Juli und endet am Sonntag, dem 8. August 2021.

Bremen, den 16.06.2021