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Allgemeinverfügung: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel; Festlegung einer Überwachungszone in Teilen von Bremen

Verkündungsdatum: 30.01.2026

Weser-Kurier

Auf der Grundlage der Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 – 67 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 18 - 33 der GeflPestSchV werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

1.    Es wird der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in der Gemeinde Ganderkesee im Landkreis Oldenburg am 28.01.2026 durch die zuständige Behörde amtlich festgestellt.

2.    Es wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometer festgelegt. Die Überwachungszone betrifft auch Teile in der Stadtgemeinde Bremen und ist in dem folgenden Kartenausschnitt als äußere Linie mit folgenden Grenzen dargestellt:

Die Verläufe der Überwachungszone können Sie auf der Internetseite des LMTVet Bremen unter folgendem Link einsehen:

            Internetadresse zur spezifischen Karte: 


https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/A6472E4249E468E7C215053517FC166C52D149A9AE36C5A1E5E75D910B3705A8

 

Die Verläufe der Schutz- und Überwachungszone können Sie auf der Internetseite des LMTVet Bremen unter folgendem Link einsehen: Amtliche Bekanntmachungen - Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet)

 

3.    Gleichzeitig werden die nachstehenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.

4.    Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird angeordnet, soweit nicht bereits kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung aufgehoben ist.

5.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen

Bremen, den 30.01.2026

Anlagen