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Allgemeinverfügung zum Verbot von Eil- und Spontanversammlungen am 05.12.2020

Verkündungsdatum: 05.12.2020

Weser-Kurier vom 5. Dezember 2020

Allgemeinverfügung zum Verbot von Eil- und Spontanversammlungen am 05.12.2020

Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß §§ 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, 28a Absatz 1 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1, 2 und 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Versammlungsgesetz (VersG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1789), das zuletzt durch Artikel 150 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, die folgende Allgemeinverfügung:

  1. Auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen ist es am Samstag, den 05.12.2020 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr anlässlich des Aufrufs im Internet „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit – ADVENTS MEGA DEMO“ verboten, Versammlungen durchzuführen, die nicht bis zum 03.12.2020 angemeldet worden sind.
  2. Die sofortige Vollziehung der Verfügung wird angeordnet.
  3. Die Bekanntgabe dieser Verfügung erfolgt gemäß § 41 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) öffentlich, indem der verfügende Teil ortsüblich, und zwar im Ordnungsamt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen), bekanntgemacht wird. Abweichend von § 41 Absatz 4 Satz 3 BremVwVfG, wonach der Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, wird gemäß Satz 4 dieser Vorschrift der 05.12.2020 als Tag der Bekanntgabe bestimmt.
  4. Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 05.12.2020 auch auf der Internetseite https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.

Bremen, den 04.12.2020, Ordnungsamt Bremen

Anlagen