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Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer temporären Gartenabfall-Annahmestelle im Stadtteil Osterholz von Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts

Verkündungsdatum: 02.02.2023

Weser-Kurier vom 2. Februar 2023

Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer temporären Gartenabfall-Annahmestelle im Stadtteil Osterholz

Aufgrund des § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 543), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 883) ergeht hiermit folgende

Allgemeinverfügung

  1. Gemäß § 22 Abs. 1 des Abfallortsgesetzes verfügt Die Bremer Stadtreinigung AöR, dass auf dem Betriebsgelände der Erlebniswelt Kiddo Bremen GmbH, An Krietes Park 8, 28307 Bremen, eine temporäre Annahmestelle eingerichtet wird. An der Annahmestelle werden ausschließlich Gartenabfälle nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Abfallortsgesetz mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter mit Ausnahme von Baumstämmen und –stubben angenommen. Die Dauer des Betriebes dieser Annahmestelle ist befristet auf die Monate März bis November in dem Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 30. November 2023. In diesem Zeitraum wird die Annahmestelle ausschließlich an Samstagen betrieben.

  2. Diese Allgemeinverfügung ergeht zudem unter dem Vorbehalt des Widerrufs nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

  3. Die Allgemeinverfügung gilt nach § 41 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.

  4. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite der Anstalt Die Bremer Stadtreinigung AöR, unter https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/, veröffentlicht. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014 S.551)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Die Bremer Stadtreinigung, An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen zu erheben.

Bremen, den 31.01.2023, Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts

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