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ALS Befliegung des Landesgebietes der Freien Hansestadt Bremen zur Erstellung von Geländemodellen des Amtlichen Vermessungswesens

Verkündungsdatum: 20.03.2026

Weser-Kurier vom 20. März 2026
Nordsee-Zeitung vom 20. März 2026

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung (§ 3 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster) lässt das Landesamt GeoInformation Bremen in Kooperation mit dem LGLN eine ALS (Airborn Laserscan) Befliegung des Landes Bremen durchführen. Für das Stadtgebiet Bremen werden zusätzlich Luftbildprodukte, u.a. Senkrecht- und Schrägluftbildern, aufgenommen. Der Befliegungszeitraum liegt zwischen dem 01.03.2026 und dem 31.03.2026. Aufgrund der Wetterabhängigkeit ist ein genauer Zeitpunkt im Vorfeld nicht bestimmbar. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes GeoInformation Bremen: www.geo.bremen.de

Gemäß §§ 4 und 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten des Landes Bremen (BremGeoZG) sind wir verpflichtet diese Daten bereitzustellen.

In der Freien Hansestadt Bremen werden Luftbildaufnahmen als personenbezogene Daten eingestuft. Diese amtliche Bekanntmachung stellt eine verpflichtende Information an alle Betroffenen gemäß Art. 13 DSGVO dar.

Landesamt GeoInformation Bremen

Bremen, den 16.03.2026