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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 07.03.2015

Weser-Kurier vom 7. März 2015

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

 

In der Zeit von Juli – August 2014 wurden beim Fundamt des Stadtamtes Bremen und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Fundamt weitergeleitet.

 

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Fundamt des Stadtamtes Bremen, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

 

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 06.03.2015