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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 07.05.2016

Weser-Kurier vom 7. Mai 2016

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

In der Zeit von September – Oktober 2015 wurden beim Fundamt des Stadtamtes Bremen und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Fundamt weitergeleitet.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Fundamt des Stadtamtes Bremen, Stresemannstraße 48 (Eingang Steubenstraße), 28207 Bremen, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

 

Bremen, den 06.05.2016