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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 02.03.2019

Weser-Kurier vom 2. März 2019

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

In der Zeit von Juli – August 2018 wurden beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- weitergeleitet.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten-, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 01.03.2019, Ordnungsamt/Fundangelegenheiten