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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 04.05.2019

Weser-Kurier vom 4. Mai 2019

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

In der Zeit von September – Oktober 2018 wurden beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- weitergeleitet.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten-, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 03.05.2019