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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 05.09.2020

Weser-Kurier vom 5. September 2020

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

In der Zeit von Januar – Februar 2020 wurden beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt - Fundangelegenheiten weitergeleitet.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 04.09.2020, Ordnungsamt/Fundangelegenheiten