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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 06.08.2022

Weser-Kurier vom 6. August 2022

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

In der Zeit von März 2021 – Januar 2022 wurden beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt - Fundangelegenheiten weitergeleitet.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 05.08.2022, Ordnungsamt/Fundangelegenheiten