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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 Abs. 1 BGB

Verkündungsdatum: 15.09.2021

Weser-Kurier vom 15. September 2021

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 Abs. 1 BGB

In der Zeit von März 2020 – Februar 2021 wurden beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten - und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt - Fundangelegenheiten weitergeleitet.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 13.09.2021