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Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 26.08.2021

Verkündungsdatum: 14.09.2021

Weser-Kurier vom 14. September 2021

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 26.08.2021

Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 1 Nummern 3, 4 bis 8, 13, 14 und 17 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174), in Verbindung mit § 22 Absatz 1 der Achtundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (28. CoronaVO) vom 26. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 608), die zuletzt durch Verordnung vom 7. September 2021 (Brem.GBl. S. 639) geändert worden ist, die nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 vom 26.08.2021 wird mit Wirkung zum 14.09.2021 aufgehoben.

  2. Die Bekanntgabe dieser Verfügung erfolgt gemäß § 41 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) öffentlich, indem der verfügende Teil ortsüblich, und zwar im Ordnungsamt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen), bekanntgemacht wird. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt Bremen im Empfangsraum (lnfopoint im Erdgeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Abweichend von § 41 Absatz 4 Satz 3 BremVwVfG, wonach der Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, wird gemäß Satz 4 dieser Vorschrift der 14.09.2021 als Tag der Bekanntgabe bestimmt. Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 14.09.2021 auch auf der Internetseite https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.

Bremen, den 13.09.2021, Ordnungsamt Bremen

Anlagen