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Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 100

Verkündungsdatum: 05.05.2021

Weser-Kurier vom 6. Mai 2021

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 100

Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 1 Nummern 2, 7, 8 und 14 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802), in Verbindung mit § 22a Absatz 2 der Fünfundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 11. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 117), die zuletzt durch Verordnung vom 21. April 2021 (Brem.GBl. S. 382) geändert worden ist – im Folgenden: Coronaverordnung – die folgende Allgemeinverfügung:

  1. Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird die Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 vom 14.04.2021 aufgehoben.

  2. Die Bekanntgabe dieser Verfügung erfolgt gemäß § 41 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) öffentlich, indem der verfügende Teil ortsüblich, und zwar im Ordnungsamt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen), bekanntgemacht wird. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt Bremen im Empfangsraum (lnfopoint im Erdgeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Abweichend von § 41 Absatz 4 Satz 3 BremVwVfG, wonach der Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, wird gemäß Satz 4 dieser Vorschrift der 07.05.2021 als Tag der Bekanntgabe bestimmt. Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 07.05.2021 auch auf der Internetseite https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.

Bremen, den 05.05.2021

Anlagen