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Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 06.07.2021 und 20.07.2021

Verkündungsdatum: 31.07.2021

Weser-Kurier vom 31. Juli 2021

Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 06.07.2021 und 20.07.2021

Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 1 Nummern 3, 4 bis 8, 13, 14 und 17 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174), in Verbindung mit § 22a Abs. 3 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (27. CoronaVO) vom 18. Juni 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 482), die durch Verordnung vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 541) geändert worden ist, die nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs, des Mitführens sowie des Konsums alkoholischer Getränke vom 06.07.2021 wird mit Wirkung zum 02.08.2021 aufgehoben.

  2. Die Allgemeinverfügung über zusätzliche Öffnungen und Erleichterungen aufgrund der Niedriginzidenzbestimmung der 27. Coronaverordnung (§ 22 a Abs. 3) vom 20.07.2021 wird mit Wirkung zum 02.08.2021 aufgehoben.

  3. Die Bekanntgabe dieser Verfügung erfolgt gemäß § 41 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) öffentlich, indem der verfügende Teil ortsüblich, und zwar im Ordnungsamt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen), bekanntgemacht wird. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt Bremen im Empfangsraum (lnfopoint im Erdgeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Abweichend von § 41 Absatz 4 Satz 3 BremVwVfG, wonach der Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, wird gemäß Satz 4 dieser Vorschrift der 31.07.2021 als Tag der Bekanntgabe bestimmt. Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 31.07.2021 auch auf der Internetseite https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de

Bremen, den 28.07.2021, Ordnungsamt Bremen

Anlagen