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Bebauungsplan 1218 1. Änderung – Zweite öffentliche Auslegung

Verkündungsdatum: 25.01.2020

Weser-Kurier vom 25. Januar 2020

Bebauungsplan 1218 1. Änderung – Zweite öffentliche Auslegung

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 1218 1. Änderung für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Vegesacker Hafen, Friedrich-Klippert-Straße, Zum Alten Speicher, Zum Alten Tief, Kantjespad und der Lesum (Bearbeitungsstand: 22.01.2020) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Aufgrund erfolgter Änderungen im Verfahren nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch ist der Plan erneut auszulegen. Daher hat die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung die erneute öffentliche Auslegung in ihrer Sitzung am 16.01.2020 beschlossen.

Diese erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch des Entwurfs des Bebauungsplanes 1218 1. Änderung (Bearbeitungsstand: 22.01.2020) einschließlich der Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis 6. März 2020 montags bis mittwochs von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer).

Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62 in 28757 Bremen zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits für den geänderten Teil des Bebauungsplans vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch Online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur beim Bauamt Bremen-Nord verfügbar:

  • Umwelt allgemein
    Umweltbericht zu den Umweltbelangen Pflanzen, Biotope, Wald, Bäume, Tiere, Wasser, Klima, Luft mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
    technische Stellungnahme zur Schmutz- und Niederschlagsentwässerung sowie zur Hochwasserschutzlinie und den Kanalanlagen, Umweltbetrieb Bremen, vom 25.02.2019
  • Einzelhandel
    Auswirkungsanalyse für die Umstrukturierung des Einkaufscenters Haven Höövt in Vegesack, Ermittlung sortimentsspezifischer Verkaufsflächenobergrenzen, Stadt + Handel, Dortmund, 04.02.2019
  • Immissionsschutz
    Immissionsschutzrechtliche Einschätzung des Bauvorhabens, acouplan, Berlin, 28.11.2018
  • Regenwasserbewirtschaftung/Starkregenvorsorge;
    Informationen zur Oberflächenentwässerung, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. qualitative Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Grundwasserschutz, vom 21.02.2019
  • Hochwasserschutz
    Informationen zum Hochwasserschutz und Regelungen für Überschwemmungsgebiete, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. quantitative Wasserwirtschaft, Hochwasser, Wasserbau, Meeresumweltschutz, vom 20.02.2019 und 18.09.2019
  • Verkehr
    Information zur Verkehrsplanung und Straßenführung, Amt für Straßen und Verkehr, vom 08.03.2019 und 24.09.2019 und Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Abteilung Verkehr, vom 21.02.2019
    Mobilitätskonzept „Stadtquartier Zum Alten Speicher“, brenner BERNARD ingenieure GmbH, September / November 2019
  • Boden/Altlasten
    Information zur Bodenbeschaffenheit, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. Bodenschutz, vom 04.03.2019
    Information zum geowissenschaftlichen Aufbau des Bodens, Geologischer Dienst für Bremen, vom 22.02.2019
  • Naturschutz
    Naturschutzfachliche Stellungnahme, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. Flächen-, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, vom 11.02.2019
    Naturschutzfachliche Stellungnahme zu den Mehlschwalbennestern im Baufeld B, NABU Landesverband Bremen, vom 18.09.2019

Bremen, den 23.01.2020

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