Sie sind hier:
  • Bebauungsplan 1628 „Furtstraße“ / Bebauungsplan 1295

Bebauungsplan 1628 „Furtstraße“ / Bebauungsplan 1295

Verkündungsdatum: 03.06.2021

Weser-Kurier vom 3. Juni 2021

Bebauungsplan 1628 „Furtstraße“ / Bebauungsplan 1295

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 20. Mai 2021 beschlossen, für ein Gebiet zwischen Furtstraße, Hermann-Fortmann-Straße und rückwärtig Kücksberg in Bremen-Vegesack den Bebauungsplan 1628 aufzustellen und damit das Aufstellungsverfahren eingeleitet (Planaufstellungsbeschluss). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der geplante Geltungsbereich kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Zugleich hat die Deputation die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 1295 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Hermann-Fortmann-Straße, rückwärtig Kücksberg 41-49, Furtstraße und Friedrichsdorfer Straße 33-55 beschlossen und damit das Aufstellungsverfahren eingestellt.

Bremen, den 01.06.2021

Weitere Informationen