Verkündungsdatum: 03.12.2024
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 28.11.2024 beschlossen, für ein Gebiet in Bremen-Vegesack rückwärtig der Straße Kücksberg 51 - 59, der Hermann-Fortmann-Straße 5 - 13 und rückwärtig anschließenden Grundstücken einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1632).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine verträgliche Nachverdichtung von Wohnbebauung, die nach § 34 BauGB heute planungsrechtlich nicht möglich wäre, zugelassen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in einem Planungsdialog am Donnerstag, den 12. Dezember 2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Foyer des Bauamtes Bremen-Nord, Stadthaus 1. Obergeschoss, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen informieren.
In der Zeit bis Freitag, den 3. Januar 2025 kann sich die Öffentlichkeit schriftlich zu der Planung äußern:
Per E-Mail an: bauleitplanungnord@bau.bremen.de
Per Post an:
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
Der Planentwurf kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Bremen, den 29.11.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung