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Bebauungsplan 1634 „An de Deelen“ in Bremen-Blumenthal: Planaufstellungsbeschluss

Verkündungsdatum: 03.12.2024

Weser-Kurier vom 03. Dezember 2024

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 28.11.2024 beschlossen, für ein Gebiet in Bremen-Blumenthal zwischen den Straßen An de Deelen, Steenkuhlenweg und Schwaneweder Straße (Ortsteil Lüssum-Bockhorn) einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1634).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine verträgliche Nachverdichtung von Wohnbebauung, die nach § 34 BauGB heute planungsrechtlich nicht möglich wäre, zugelassen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Einwohnendenversammlung am Dienstag, den 10. Dezember 2024 um 20:00 Uhr informieren (§ 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB).

Die Einwohnendenversammlung findet in der Mensa der Oberschule „In den Sandwehen“, Neuenkirchener Weg 119/121, 28779 Bremen im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Beirats Blumenthal statt. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

In der Zeit bis Freitag, den 3. Januar 2025 kann sich die Öffentlichkeit schriftlich zu der Planung äußern:

Per E-Mail an: bauleitplanungnord@bau.bremen.de

Per Post an:
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Der Planentwurf kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Bremen, den 29.11.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung