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Bebauungsplan 2460

Verkündungsdatum: 01.03.2018

Weser-Kurier vom 1. März 2018

Bebauungsplan 2460

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2460 für ein Gebiet in Bremen-Walle zwischen Steffensweg, Dedesdorfer Straße, Vegesacker Straße und Helgolander Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Planentwurf und die Begründung sind nach der ersten öffentlichen Auslegung geändert worden; diese Planänderungen machen eine erneute (zweite) öffentliche Auslegung erforderlich.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 22.03.2017) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 12. März 2018 bis 26. März 2018, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus (zweite öffentliche Auslegung).

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99 (Walle-Center), 28219 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungszeit können beim Ortsamt West und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Bremen, den 27.02.2018

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