Sie sind hier:
  • Bebauungsplan 2476 für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Hanna-Kunath-Straße, Flughafenallee, Hermann-Köhl-Straße und Flughafendamm zur Änderung von Festsetzungen für Teilflächen des Gewerbegebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Bebauungsplan 2476 für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Hanna-Kunath-Straße, Flughafenallee, Hermann-Köhl-Straße und Flughafendamm zur Änderung von Festsetzungen für Teilflächen des Gewerbegebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Verkündungsdatum: 16.09.2015

Weser-Kurier vom 16. September 2015

Neuer Bebauungsplan (2476)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2476 für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Hanna-Kunath-Straße, Flughafenallee, Hermann-Köhl-Straße und Flughafendamm zur Änderung von Festsetzungen für Teilflächen des Gewerbegebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1917 dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 03.09.2015) einschließlich Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 28. September 2015 bis 28. Oktober 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, 28199 Bremen, Neustadtscontrescarpe 44, nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel.‑Nr.: (0421) 361 16024 Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Neustadt/Woltmershausen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Zum Bebauungsplan 2476 liegen 2 Stellungnahmen zu Auswirkungen auf Boden (Altlasten) und Lärm vor; diese umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr aus.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2476 am 10. September 2015 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 14.09.2015