Sie sind hier:
  • Bebauungsplan 2518

Bebauungsplan 2518

Verkündungsdatum: 11.12.2021

Weser-Kurier vom 11. Dezember 2021

Bebauungsplan 2518

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2518 für ein Gebiet in Bremen-Vahr, Ortsteil Gartenstadt Vahr zwischen Konrad-Adenauer-Allee, Ostpreußische Straße und Kleingartengebiet (Bearbeitungsstand: 26.10.2021) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 25. November 2021 den Beschluss gefasst, den Geltungsbereich des Plans zu erweitern (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 2518). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplans zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2518 (Bearbeitungsstand: 26.10.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 21. Dezember 2021 bis 1. Februar 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich aus (öffentliche Auslegung). Am 24. Dezember und am 31. Dezember ist das Siemenshochhaus geschlossen.

Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen je nach aktueller Warnstufe geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch.

Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Schwachhausen/Vahr, Wilhelm-Leuschner-Str. 27A, Block D (Mintje-Bostedt-Haus), 28329 Bremen nach vorheriger Absprache unter 0421 361 3063 Kenntnis zu nehmen. Bitte informieren Sie sich auch hier über die aktuellen Besuchsregelungen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2518 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Umwelt allgemein

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Fläche, Bäume, Boden, Klima mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen,

Artenschutz

Untersuchungsbericht zu Brutvögeln und Fledermäusen,

Kompensationskonzept zu Brutvögeln,

Behördliche Stellungnahme zum Artenschutz,

Bäume, Grünordnung

Erfassung und Bewertung des Baumbestandes,

Behördliche Stellungnahmen zu den Belangen der Grünordnung, Baum- und Biotopschutz,

Grünordnungsplan,

Biotoptypenkartierung,

Lärm (Verkehrs-, Schienenverkehrs-, Sportlärm)

Schalltechnische Untersuchung,

Behördliche Stellungnahme zu Lärmimmissionen,

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Behördliche Stellungnahmen zu gesundheitlichen Auswirkungen,

Oberflächenentwässerungskonzept,

Behördliche Stellungnahmen zur Entwässerung und zur Starkregenvorsorge,

Bodenverhältnisse / Altlasten

Gutachten zur Bodenbeschaffenheit und Altlasten,

Behördliche Stellungnahmen zu den geologischen Bodenverhältnissen und Altlasten,

Verkehr

Verkehrsuntersuchung,

Behördliche Stellungnahme zur Verkehrsplanung.

Bremen, den 09.12.2021