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Bebauungsplan 2519 A - Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt zwischen Auf der Muggenburg, westlich Stephanitorsbollwerk, Weser und heutiger Hochwasserschutzlinie

Verkündungsdatum: 20.11.2021

Weser-Kurier vom 20. November 2021

Bebauungsplan 2519 A - Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt zwischen Auf der Muggenburg, westlich Stephanitorsbollwerk, Weser und heutiger Hochwasserschutzlinie

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2519 A für ein Gebiet in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt zwischen Auf der Muggenburg, westlich Stephanitorsbollwerk, Weser und heutiger Hochwasserschutzlinie (Teilfläche A) (Bearbeitungsstand: 05.10.2021) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 4. November 2021 den Beschluss gefasst, den Geltungsbereich des Plans in zwei Teilflächen aufzuteilen und das Verfahren zur Teilfläche B separat fortzuführen (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 2519). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplans zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2519 A (Bearbeitungsstand: 05.10.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich aus (öffentliche Auslegung). Am 24.12.2021 sowie am 31.12.2021 ist das Siemenshochhaus geschlossen.

Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen möglichst in digitaler Form zu übermitteln. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen je nach Warnstufe geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, ggf. ist der mitgebrachte medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen).

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Umwelt allgemein

  • Umweltbericht zu den Umweltbelangen Fläche, Bäume, Tiere und Klima mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Schallschutz, Lärm

  • Schalltechnische Untersuchung

  • Stellungnahme zum Gewerbe- und Verkehrslärm

Geruchsimmissionen

  • Abschlussbericht über die Durchführung einer Rasterbegehung zur Ermittlung der Geruchsimmissionen in Teilbereichen der Überseestadt

Verkehr

  • Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept

Boden / Altlasten

  • Historische Standortrecherche Bereich Europahafen/Weser und Weserbahnhof I

  • Altlastenberichte zu Teilen des ehemaligen Kellogg-Geländes

  • Stellungnahmen zu Altlastenerkundungen und Bodenuntersuchungen

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2519 A personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 18.11.2021