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Bebauungsplan 2546

Verkündungsdatum: 16.09.2022

Weser-Kurier vom 16. September 2022

Bebauungsplan 2546

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2546 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland zwischen Im Holze, Barlachweg und Rockwinkeler Heerstraße (Bearbeitungsstand: 08.07.2022) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2546 am 1. September 2022 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2546 (Bearbeitungsstand: 08.07.2022) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26. September 2022 bis 10. November 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus (öffentliche Auslegung).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Umwelt allgemein

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Gesundheit, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • fachliche Stellungnahme zu den Auswirkungen auf den Menschen

Grünordnung und Naturschutz

  • Grünordnungsplan
  • Biotoptypenkartierung
  • Gutachten zum Zustand der Bäume
  • Baumaufmaß
  • fachliche Stellungnahme zum Baumschutz

Bodenschutz/Boden

  • geologische Stellungnahme

Grundwasser/Entwässerung

  • fachliche Stellungnahmen zur Entwässerung

Schallschutz

  • fachliche Stellungnahme zum Immissionsschutz

Artenschutz

  • Bestandserfassung der Brutvögel
  • Fachbeitrag Fledermäuse mit Nachtrag
  • Käferkundliches Gutachten
  • fachliche Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse

Verkehr

  • fachliche Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Infolge der Covid19-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form (an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de) zu übermitteln. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die aktuellen Abstands-, Hygiene- und Zutrittsregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch.

Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland, Mühlenfeldstraße 16, 28355 Bremen, nach vorheriger Absprache (telefonisch unter 0421 361 11854 oder per Email unter office@oaoberneuland.bremen.de) Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanungstadt@bau.bremen.de) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2546 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 01.09.2022