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Bebauungsplan 2564 „Kattenturm-Zentrum“

Verkündungsdatum: 20.08.2025

Weser-Kurier vom 20. August 2025

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2564 für ein Gebiet in Bremen - Obervieland, im Ortsteil Kattenturm zwischen Straßenbahnlinie 4, Gorsemannstraße und Theodor-Billroth-Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2564 in ihrer Sitzung am 14.08.2025 einen Planaufstellungs-beschluss gefasst, dem Entwurf des Bebauungsplans 2564 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2564 (Bearbeitungsstand: 04.07.2025) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 27.08.2025 bis 29.09.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2564 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 14.08.2025, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung