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Bekanntgabe der Möglichkeit von Einsichtnahmen von öffentlichen Zustellungen im Amt für Soziale Dienste

Verkündungsdatum: 22.09.2018

Weser-Kurier vom 22. September 2018

Bekanntgabe der Möglichkeit von Einsichtnahmen von öffentlichen Zustellungen im Amt für Soziale Dienste

Das Amt für Soziale Dienste Bremen gibt gem. § 1 Bremisches Gesetz über die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen (Bremisches Bekanntmachungsgesetz) bekannt, dass öffentliche Zustellungen gem. § 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz (BremVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) dem Schaukasten des Dienstgebäudes Breitenweg 29-33 in 28195 Bremen entnommen werden können.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit werktäglich zu den Öffnungszeiten den Schaukasten einzusehen.

Bremen, den 06.09.2018, Amt für Soziale Dienste