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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH  Elbe-Weser-Leitung: 380-kV-Ersatzneubau Dollern – Elsfleth/West  -- Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 

Verkündungsdatum: 25.02.2026

Weser-Kurier vom 25. Februar 2026

 

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ersetzt die TenneT TSO GmbH die bestehende Höchstspannungsleitung zwischen Dollern und Elsfleth/West durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung mit 4.000 Ampere. 

 

In allen drei Leitungsabschnitten, von Elsfleth bis nach Dollern, befindet sich das Projekt im Planfeststellungsverfahren. Um später einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, müssen notwendige Vorarbeiten durchgeführt werden. Aufgrund der Planänderungen im Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Elsfleth und dem neuen Umspannwerk Neuenkirchen sind erneut Untersuchungen zu Boden und Baugrund erforderlich. 

 

Baugrunduntersuchungen 

Bei den Baugrunduntersuchungen entnehmen Fachleute Bodenproben, um die Bodenbeschaffenheit an den potenziellen Maststandorten zu erkunden. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Hierdurch können notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtung ermittelt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen zur Erreichung der Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, ggf. vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Dabei müssen die Bohransatzpunkte auch mehrfach angefahren werden. Die Zuwegung über die Vegetationsfläche erfolgt grundsätzlich über die kurzmöglichste Distanz, kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Nach der Probenentnahme wird der Ausgangszustand wieder hergestellt. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt. 

 

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen 

Die Bohrkampagne beginnt am 16.03.2026 und endet am 07.06.2026. Die Bohrpunkte finden sich auf den Bohrpunktkarten sowie dem Übersichtsplan. Die von den geplanten Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste bzw. den Bohrpunktkarten. Darin werden auch die geplanten Erkundungstypen und Umfänge ersichtlich. Einige Erkundungspunkte können aufgrund der Verhältnisse vor Ort (z. B. Waldgebiet) ggf. nicht im Rahmen dieser Bohrkampagne angefahren werden. Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der genannten Zeiträume möglich. Die beauftragte Bohrfirma wird zur detaillierteren Abstimmung vor Bohrstart auf die Nutzungsberechtigten zukommen. 

Beauftragte Firmen

Die TenneT TSO GmbH hat die Firma BUCHHOLZ + PARTNER GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt:

•        Sondierungs- und Bohrmaßnahmen (Bohrtiefe max. 30 Meter)

•        Vermessungs- und Absteckarbeiten

Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mittels Drucksondierung (CPT), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der Bodenhorizonte mittels verrohrter Kernbohrungen (KB) (d = 150 - 300 mm). Dabei kommen beispielsweise die folgenden Geräte zum Einsatz. Schwere Rammsonde: Gesamtgewicht ca. 160 kg, Masthöhe ca. 2,40 m, Breite ca. 0,80 m. Die Bohrung wird mittels eines Drehbohrgerätes (Raupenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 8-12 t, Länge ca. 4,8 m, Breite ca. 2,4 m, Höhe ca. 6,7 m im Bohrbetrieb) ausgeführt. Zusätzlich kommt eine Transportraupe (Länge: ca. 2,14 m, Höhe: ca. 1,10 m, Breite ca. 0,8 m, Gewicht ca. 550 kg) zum Einsatz. Die Erkundungen dauern dabei je nach Untersuchungsprogramm 0,5 - max. 3 Tage. Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste Distanz nur mittels Kettenfahrzeuge bzw. unter dem Einsatz von Lastverteilungsplatten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.

Bohrarbeiten in sensiblen Räumen

Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:

•        Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, um eventuell austretende Stoffe auffangen zu können.

•        Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.

Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeitende mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf.

zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen.

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden. Im Falle von behördlichen Auflagen wird der Einsatz von Baggermatten, ökologischer und archäologischer Baubegleitung, eine archäologische Untersuchung oder ähnliches, notwendig werden. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG. Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. Die Firma BUCHHOLZ + PARTNER GmbH dokumentiert in Absprache mit den Nutzungsberechtigten den Ausgangs- und den Endzustand, sodass mögliche Schäden beurteilt und entschädigt werden können. Entstehen also durch eine Maßnahme unmittelbare Vermögensnachteile für einen Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, so können diese auf Basis der Beurteilung ausgeglichen werden.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstückliste bzw. in den Bohrpunktkarten dargestellt. Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage (www.tennet.eu/elbe-weser-leitung). 

Ansprechpartner

Für spezifische Fragen zur Baugrunduntersuchung sowie zur Mitteilung Ihre Kontaktdaten steht Ihnen der Ansprechpartner der Firma BUCHHOLZ + PARTNER GmbH zur Verfügung:

Bastian Lindner (Tel.: 034207-9899-72; E-Mail: blindner@buchholz-und-partner.de).

Bei allgemeinen Fragen zum Projekt, wenden Sie sich gerne an unsere Referentin für Bürgerbeteiligung Frau Dajana Schröder (Tel.: 0513 2895-177; Mobil: 0174 669 5626; E-Mail: dajana.schroeder@tennet.eu).

Leitungsbauprojekt Elbe-Weser-Leitung

Die rund 100 Kilometer lange Elbe-Weser-Leitung führt von Dollern über Alfstedt und Bremen-Farge nach Elsfleth. Als Übertragungsnetzbetreiber hat TenneT den gesetzlichen Auftrag, die Höchstspannungsfreileitung zu verstärken.

Deshalb plant TenneT einen Ersatzneubau in der Nähe der Bestandsleitung. Das Projekt wird als Freileitung geplant. Im Rahmen des Ersatzneubaus werden vier bestehende Umspannwerke angebunden. Außerdem plant TenneT ein neues Umspannwerk im Bereich der Gemeinde Schwanewede, um Erneuerbare Energie aus dem untergelagerten Verteilnetz aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

TenneT TSO GmbH

Tjark Bornemann

Large Projects AC Germany | Programm Nord

Team Licensing East

Dajana Schröder

Public Affairs & Communications | Community Relations

Referentin für Bürgerbeteiligung

 

Gesetzestext des § 44 EnWG

§ 44
Vorarbeiten

(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Weigert sich der Verpflichtete, Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens gegenüber dem Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten die Duldung dieser Maßnahmen anordnen.

(2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die Vorarbeiten durchzuführen sind, durch den Träger des Vorhabens bekannt zu geben.

(3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Träger des Vorhabens eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.

 

 

Bremen

Anlagen