Sie sind hier:
  • Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragte und ihres Stellvertreters für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragte und ihres Stellvertreters für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Verkündungsdatum: 19.10.2015

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 19. Oktober 2015

Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten und ihres Stellvertreters für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Sozialversicherung im Land Bremen

Aufgrund des § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946) in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 25. März 2003 (Brem. ABl. S. 93) wird folgendes bekannt gemacht:

Gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger habe ich mit Wirkung vom 1. Oktober 2015

Frau Dr. Wiebke Wietschel
(Tel. 0421/361-4093, Fax 0421/496-4093,
Wiebke.Wietschel@gesundheit.bremen.de)

zur Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen in der Sozialversicherung im Land Bremen und

Herrn Klaus Torsten Kirchner
(Tel. 0421/361-5444, Fax 0421/496-5444,
KlausT.Kirchner@gesundheit.bremen.de)

zu ihrem Stellvertreter bestellt.

Die Landeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter haben ihren Sitz bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Bremen, Bahnhofsplatz 29.

 

Bremen, den 03.09.2015