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Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Verkündungsdatum: 04.10.2022

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 4. Oktober 2022

Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Aufgrund des § 2 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 154; 2022 I S. 105) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 3 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozial­versicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 25. März 2003 (Brem.ABl. S. 93), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), wird Folgendes bekannt gemacht:

Gemäß § 53 Absatz 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemein­same Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 969) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständig­keiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 25. März 2003 (Brem.ABl. S. 93), zuletzt geändert durch Geschäftsver­teilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), habe ich jeweils mit Wirkung vom 1. Oktober 2022

Frau Dr. Wiebke Wietschel

von dem Amt der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen abberufen und

Frau Britta Stiels

(Tel. 0421/361-19644, Fax 0421/496-19644,
Britta.Stiels@gesundheit.bremen.de)

zur Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen bestellt.

Die Landeswahlbeauftragte hat ihren Sitz bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Contrescarpe 72, 28195 Bremen.

Bremen, den 29.09.2022, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz