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Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten und ihres Stellvertreters für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Sozialversicherung im Land Bremen

Verkündungsdatum: 26.06.2018

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 26. Juni 2018

Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten und ihres Stellvertreters für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Sozialversicherung im Land Bremen

Aufgrund des § 2 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946) in Verbindung mit § 1 Nummer 3 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 25. März 2003 (Brem.ABl. S. 93) wird folgendes bekannt gemacht:

Gemäß § 53 Absatz 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger habe ich mit Wirkung vom 1. August 2018

Herrn Christian Dreyer

(Tel. 0421/361-5444, Fax 0421/496-5444,
Christian.Dreyer@gesundheit.bremen.de )

zum Stellvertreter der Landeswahlbeauftragten bestellt.

Die Landeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter haben ihren Sitz bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Bremen, Contrescarpe 72.

Bremen, den 02.06.2018