Sie sind hier:

Bekanntmachung über die Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz

Verkündungsdatum: 15.07.2021

Weser-Kurier vom 15. Juli 2021

Bekanntmachung über die Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz

In den Ortsteilen Seehausen, Hasenbüren und Huchting wird ab Mitte Juli bis voraussichtlich Ende Oktober 2024 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von Bodenflächen zu erfassen.

Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes (Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige, ehrenamtliche Schätzer*, Vermessungstechniker*) unter Leitung der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gemeinden, Eigentümer und Nutzungsberechtigten verpflichtet sind den o.g. Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht (§ 15 BodSchätzG).

Bremen, den 06.07.2021, Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen -