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Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 111 (Hartmannstift)

Verkündungsdatum: 21.10.2020

Weser-Kurier vom 21. Oktober 2020

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 111 (Hartmannstift)

Es ist beabsichtigt, für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Gerhard-Rohlfs-Straße 48a, Albrecht-Roth-Straße und Schulkenstraße einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Ortsamt lädt zu einer Einwohnerversammlung am

Mittwoch, den 4. November 2020, um 19.00 Uhr
im Kulturbahnhof Vegesack,
Hermann-Fortmann-Str. 32, 28757 Bremen

im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.

Dabei wird jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Sie können sich beim Bauamt Bremen-Nord aber auch online (www.bbn.bremen.de) oder telefonisch (Tel. 0421-361 18666) in der Zeit vom 05.11.2020 bis 19.11.2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Ihre Auswirkungen informieren und haben auf diesem Wege ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Die geltenden Regelungen und Hygienestandards des Ordnungsamtes im Rahmen der Bekämpfung der Corona Pandemie sind einzuhalten.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie um schriftlichen Anmeldung zur Einwohnerversammlung bis zum 30.10.2020 an die E-Mail Adresse office@oavegesack.bremen.de oder per Post an das Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen.

Bremen, den 19.10.2020, Ortsamt Vegesack