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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 115

Verkündungsdatum: 10.06.2022

Weser-Kurier vom 10. Juni 2022

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 115

Es ist beabsichtigt,

für ein Gebiet in Bremen – Vegesack, zwischen der Bundesautobahn A270, Vegesacker Heerstraße und östlich der Straße „Sandersfeld“ in Bremen-Vegesack den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 115 aufzustellen und den Flächennutzungsplan Bremen zu ändern.

Auf dem ca. 1,5 ha großen Gelände soll ein mehrgeschossiges Wohngebäude mit einem großflächigen Lebensmittelmarkt entstehen.

Das Ortsamt lädt zu einer Einwohnerversammlung am

Mittwoch, den 29. Juni 2022 um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Ortsamtes Vegesack, 1. Etage,
Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen

im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.

Dabei wird allen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Sie können sich bei dem Fachbereich 02 Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau auch online (www.bbn.bremen.de) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Ihre Auswirkungen informieren und haben bis zum 28.07.2022 Gelegenheit zur schriftlichen  Äußerung und Erörterung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Bremen, den 08.06.2022, Ortsamt Vegesack