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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan 110 (Fährer Flur)

Verkündungsdatum: 18.03.2021

Weser-Kurier vom 18. März 2021

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 110 (Fährer Flur)

Es ist beabsichtigt, zur Errichtung von Wohngebäuden für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen der Straße Fährer Flur, der Bundesautobahn A270, der Martin-Ecks-Straße und dem Grundstück Fährer Flur Nr. 43 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Ortsamt lädt zu einer Einwohnerversammlung am

Donnerstag, den 25. März 2021, um 18.30 Uhr
in virtueller Form auf dem GoToMeeting Portal

im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein.

Den Link zur Einwohnerversammlung finden Sie rechtzeitig auf der Startseite unserer Homepage unter:
www.ortsamt-vegesack.bremen.de

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.

Dabei wird allen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Sie können sich beim Bauamt Bremen-Nord auch online (www.bbn.bremen.de) oder telefonisch (Tel. 0421-361 18666) bis zum 01.04.2021 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Ihre Auswirkungen informieren und haben auf diesem Wege ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Bremen, den 16.03.2021, Ortsamt Vegesack