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  • Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan 159 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen - Geplante Neubebauung des Grundstückes Seewenjestr. 67/77 in Bremen-Gröpelingen

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan 159 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen - Geplante Neubebauung des Grundstückes Seewenjestr. 67/77 in Bremen-Gröpelingen

Verkündungsdatum: 08.09.2022

Weser-Kurier vom 8. September 2022

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

„Vorhabenbezogener Bebauungsplan 159 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Verbrauchermarktes und von Wohngebäuden an der Seewenjestraße zwischen der Weichselstraße, der Bromberger Straße und der Lissaer Straße in Bremen-Gröpelingen“

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, für das vorgenannte Gebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 159 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Verbrauchermarktes und von Wohngebäuden an der Seewenjestraße zwischen der Weichselstraße, der Bromberger Straße und der Lissaer Straße in Bremen-Gröpelingen aufzustellen.

Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des BauGB durchzuführen.

Das Ortsamt West lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Donnerstag, 22. September 2022 um 18.00 Uhr,
im Quartiersbildungszentrum „Morgenland“ (QBZ),
Morgenlandstraße 43, 28237 Bremen

ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter Tel,.0421 361 32359 (Herr Graap) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.

Bremen, den 31.08.2022, Ortsamt West