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Betreffend das Grundstück in Bremen, Kirchhuchtinger Landstraße 66, Gemarkung VL, Flur 62, Flurstücke 107/3 und 108/3

Verkündungsdatum: 24.06.2021

Weser-Kurier vom 24. Juni 2021

Ladung

Zur Verhandlung über die Enteignung des nachstehend genannten Grundstücks zugunsten der Stadtgemeinde Bremen  ist gemäß § 108 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Enteignungsbehörde des Landes Bremen anberaumt worden auf

Freitag, den 30.07.2021 um 13.00 Uhr,
in Bremen, Contrescarpe 72, 14. Stock, Zimmer 14.01

Grundstück in

Bremen, Kirchhuchtinger Landstraße 66

Kat.Bez.:

VL, Flur 62, Flurstück-Nr.: 107/3 und 108/3 (Teilfläche)

Grundbuch von

Bremen, Vorstadt L 58, Blatt 5228

eingetragener
Eigentümer:


Irmtraut Gey

Enteignungs­zweck:

Das v. g. Grundstück soll entsprechend den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses 01.06.2016  für die Erweiterung der Straßenbahn-Linie 1 Verwendung finden.

Das Enteignungsverfahren ist damit gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingeleitet.

Alle Beteiligten, namentlich die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem den vorgenannten Grundstücken oder an einem das die genannten Grundstücke belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem den genannten Grundstücken oder eines persönlichen Rechts, das zum Besitz oder zur Nutzung des genannten Grundstücks berechtigt, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Solche Rechte sind zweckmäßigerweise noch vor der mündlichen Verhandlung schriftlich bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau als Enteignungsbehörde, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, geltend zu machen.

Über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge, insbesondere über eine vorzeitige Besitzeinweisung, kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder am Verhandlungstermin nicht erscheinen. Der Enteignungsantrag und die ihm beigefügten Unterlagen können werktäglich außer sonnabends in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Enteignungsbehörde in Bremen, Contrescarpe 72, II. Stock, Zimmer 2.14, eingesehen werden.

Bremen, den 21.06.2021