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Die Fristen bei der Amtlichen Bekanntmachung „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen (Schiffswerft) aus Metall…“

Verkündungsdatum: 16.03.2018

Nordsee-Zeitung vom 16. März 2018

Die Fristen bei der Amtlichen Bekanntmachung „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen (Schiffswerft) aus Metall…“ vom 9. Februar 2018 müssen wie folgt korrigiert werden:

1.     Die Einwendungsfrist beginnt mit der Auslegung am 16. Februar 2018 und endet mit Ablauf des 3. April 2018.

2.     Die Erörterung der frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen ist, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, für den 9. Mai 2018, um 10.00 Uhr bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven, Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven, vorgesehen.

Bremen, den 09.03.2018, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven