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Durchführung von Vorarbeiten (Kartierungsarbeiten) gemäß § 44 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Zwecke der Verlegung einer Höchstspannungserdkabel-Verbindung Korridor B gemäß Bundesbedarfsplangesetz Nummern 48 und 49

Verkündungsdatum: 04.09.2023

Weser-Kurier vom 4. September 20223

Durchführung von Vorarbeiten (Kartierungsarbeiten) gemäß § 44 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Zwecke der Verlegung einer Höchstspannungserdkabel-Verbindung Korridor B gemäß Bundesbedarfsplangesetz Nummern 48 und 49

Die Amprion GmbH hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.

Für die Berücksichtigung des Artenschutzes im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/ Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

OKTOBER 2023 BIS NOVEMBER 2024

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter:innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die ARGE Umweltplaner Korridor B beauftragt. Kontakt: post@arge-umwelt.de

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer:innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o.g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer:innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Florian Zettel
Projektsprecher
TELEFON: +49 173 5230439
E-MAIL: florian.zettel@amprion.net

DIE FOLGENDEN FLURE IM BEREICH DER STADT BREMEN SIND VON DEN KARTIERUNGSARBEITEN BETROFFEN.

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Kartierungsarbeiten benötigt werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der schwerpunktmäßig betroffenen Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite www.korridor-b.net und kann unter den oben angegebenen Kontaktdaten angefragt werden.

Gemarkung: VR 125

Flur: 125

Gemarkung: VR 126

Flur: 126

Bremen, den 01.09.2023, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

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