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Einladung zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am 19.06.2018 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch; hier: Bebauungsplan 140

Verkündungsdatum: 07.06.2018

Weser-Kurier vom 7. Juni 2018

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan 140 zur Errichtung von Wohngebäuden an der Seewenjestraße, zwischen der Weichselstraße, der Bromberger Straße und der Lissaer Straße
in Bremen-Gröpelingen

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 140 zur Errichtung von Wohngebäuden an der Seewenjestraße, zwischen der Weichselstraße, der Bromberger Straße und der Lissaer Straße in Bremen-Gröpelingen aufzustellen.

Das Ortsamt West lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Dienstag, den 19. Juni 2018 um 18.00 Uhr
in das Café Vielfalt, Lindenhofstraße 34, 28237 Bremen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein. In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, den 05.06.2018, Ortsamt West